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Anzeige oder Genehmigung? Entscheidungshilfe nach § 1833 BGB und Betreuungsrecht

Welche Maßnahmen erfordern eine bloße Anzeige beim Betreuungsgericht, welche eine vorherige Genehmigung. Nach der Reform 2023 und mit BGH-Rechtsprechung 2024/2025. Eine schnelle Orientierungshilfe für die Mandatsarbeit.

Faustregel: Anzeige kündigt eine geplante Maßnahme an und gibt dem Gericht die Möglichkeit zu Weisungen. Genehmigung ist Wirksamkeitsvoraussetzung. Ohne Genehmigung ist die betroffene Rechtshandlung unwirksam und kann nicht rückwirkend geheilt werden.
Anzeigepflicht

Anzeige nach § 1833 Abs. 2 BGB

  • Geplante Aufgabe der Wohnungauch bei nicht mehr Bewohnen, vor Kündigungsbeschluss
  • Wechsel der Pflegeeinrichtungwenn mit Wohnungsaufgabe verbunden
  • Längere Krankenhausaufenthalte mit Folgen für die Wohnsituation
  • Wesentliche Änderungen der Lebenssituationz. B. Umzug in ein anderes Bundesland
  • Erhebliche Vermögensänderungen ohne GenehmigungsbedarfErbschaft, Schenkung an den Betreuten
Genehmigungspflicht

Genehmigung nach § 1833 Abs. 3 BGB und §§ 1849 bis 1854 BGB

  • Kündigung des Mietvertrags der Wohnung§ 1833 Abs. 3 BGB
  • Verkauf oder Belastung von Grundbesitz§ 1850 Nr. 1 BGB
  • Aufnahme von Darlehen, Bürgschaften§ 1854 Nr. 3 BGB
  • Erbschaftsausschlagung, Erbteilung§ 1851 Nr. 2 BGB
  • Schenkungen aus dem Vermögen des Betreuten§ 1854 Nr. 8 BGB, mit engem Spielraum
  • Verträge mit längerer Bindung§ 1854 Nr. 7 BGB ab 4 Jahren
  • Geschäftsbetriebs-Veränderungen§ 1854 Nr. 5 BGB

Anhörungspflichten

Pflicht Norm Wann Praxishinweis
Persönliche Anhörung des Betreuten vor Genehmigung Vor jeder Genehmigung Termin koordinieren, Erreichbarkeit sicherstellen.
Verfahrenspfleger-Bestellung Bei weitreichenden Maßnahmen Anregung im Genehmigungsantrag. BGH XII ZB 329/24 erwägt regelmäßige Bestellung.
Anhörung naher Angehöriger Vor Bestellung, bei Änderungen Soweit ohne erhebliche Verzögerung möglich.

Berichts- und Rechnungslegungspflichten

Pflicht Norm Wann Praxishinweis
Anfangsbericht mit Lebenssituation, Wohnverhältnissen, Vermögen Innerhalb 3 Monaten nach Bestellung Vermögensverzeichnis als Anlage (§ 1835 BGB).
Jahresbericht über Lebenssituation und Tätigkeit Jährlich Wohnungsauflösung als separaten Posten ausweisen.
Jahresrechnung über Einnahmen und Ausgaben Jährlich Belege geordnet, Festpreis-Rechnungen mit Trennung Arbeit / Material.
Schlussbericht und Schlussrechnung Bei Ende der Betreuung Bei Tod: Nachlassgericht statt Erben. Bei Ende durch Aufhebung: Betreuter erhält direkt.
⚠ Häufige Fehler in der Praxis
  1. Anzeige nach Abs. 2 ersetzt nicht die Genehmigung nach Abs. 3. Beide sind eigenständige Pflichten.
  2. Kündigung der Wohnung vor Vorliegen des Genehmigungsbeschlusses ist unwirksam und führt zur persönlichen Haftung des Betreuers nach § 1826 BGB.
  3. Rückwirkende Heilung einer ohne Genehmigung erklärten Kündigung wird in Rechtsprechung und Lehre weit überwiegend abgelehnt.
Vorlage von besenmann.de · Stand: 14. Mai 2026