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Schreibtisch-Übersicht
Anzeige oder Genehmigung? Entscheidungshilfe nach § 1833 BGB und Betreuungsrecht
Welche Maßnahmen erfordern eine bloße Anzeige beim Betreuungsgericht, welche eine vorherige Genehmigung. Nach der Reform 2023 und mit BGH-Rechtsprechung 2024/2025. Eine schnelle Orientierungshilfe für die Mandatsarbeit.
Faustregel: Anzeige kündigt eine geplante Maßnahme an und gibt dem Gericht die Möglichkeit zu Weisungen. Genehmigung ist Wirksamkeitsvoraussetzung. Ohne Genehmigung ist die betroffene Rechtshandlung unwirksam und kann nicht rückwirkend geheilt werden.
Anzeigepflicht
Anzeige nach § 1833 Abs. 2 BGB
Schriftlich, unverzüglich, mit Sachstand, Wille des Betreuten, mildere Mittel, geplante Maßnahmen.
Geplante Aufgabe der Wohnungauch bei nicht mehr Bewohnen, vor Kündigungsbeschluss
Wechsel der Pflegeeinrichtungwenn mit Wohnungsaufgabe verbunden
Längere Krankenhausaufenthalte mit Folgen für die Wohnsituation
Wesentliche Änderungen der Lebenssituationz. B. Umzug in ein anderes Bundesland
Erhebliche Vermögensänderungen ohne GenehmigungsbedarfErbschaft, Schenkung an den Betreuten
Genehmigungspflicht
Genehmigung nach § 1833 Abs. 3 BGB und §§ 1849 bis 1854 BGB
Schriftlicher Antrag, Wirksamkeitsvoraussetzung. Ohne Genehmigung ist die Rechtshandlung unwirksam.
Kündigung des Mietvertrags der Wohnung§ 1833 Abs. 3 BGB
Verkauf oder Belastung von Grundbesitz§ 1850 Nr. 1 BGB
Aufnahme von Darlehen, Bürgschaften§ 1854 Nr. 3 BGB
Erbschaftsausschlagung, Erbteilung§ 1851 Nr. 2 BGB
Schenkungen aus dem Vermögen des Betreuten§ 1854 Nr. 8 BGB, mit engem Spielraum
Verträge mit längerer Bindung§ 1854 Nr. 7 BGB ab 4 Jahren
Geschäftsbetriebs-Veränderungen§ 1854 Nr. 5 BGB
Anhörungspflichten
Pflicht
Norm
Wann
Praxishinweis
Persönliche Anhörung des Betreuten vor Genehmigung
§ 299 FamFG
Vor jeder Genehmigung
Termin koordinieren, Erreichbarkeit sicherstellen.
Verfahrenspfleger-Bestellung
§ 276 FamFG
Bei weitreichenden Maßnahmen
Anregung im Genehmigungsantrag. BGH XII ZB 329/24 erwägt regelmäßige Bestellung.
Anhörung naher Angehöriger
§ 1862 BGB
Vor Bestellung, bei Änderungen
Soweit ohne erhebliche Verzögerung möglich.
Berichts- und Rechnungslegungspflichten
Pflicht
Norm
Wann
Praxishinweis
Anfangsbericht mit Lebenssituation, Wohnverhältnissen, Vermögen
§ 1863 Abs. 1 BGB
Innerhalb 3 Monaten nach Bestellung
Vermögensverzeichnis als Anlage (§ 1835 BGB).
Jahresbericht über Lebenssituation und Tätigkeit
§ 1865 BGB
Jährlich
Wohnungsauflösung als separaten Posten ausweisen.
Jahresrechnung über Einnahmen und Ausgaben
§ 1866 BGB
Jährlich
Belege geordnet, Festpreis-Rechnungen mit Trennung Arbeit / Material.
Schlussbericht und Schlussrechnung
§ 1872 BGB
Bei Ende der Betreuung
Bei Tod: Nachlassgericht statt Erben. Bei Ende durch Aufhebung: Betreuter erhält direkt.
⚠ Häufige Fehler in der Praxis
Anzeige nach Abs. 2 ersetzt nicht die Genehmigung nach Abs. 3. Beide sind eigenständige Pflichten.
Kündigung der Wohnung vor Vorliegen des Genehmigungsbeschlusses ist unwirksam und führt zur persönlichen Haftung des Betreuers nach § 1826 BGB.
Rückwirkende Heilung einer ohne Genehmigung erklärten Kündigung wird in Rechtsprechung und Lehre weit überwiegend abgelehnt.