Druckbare Trauerfall-Checkliste auf A4. Klicken Sie rechts auf "Als PDF speichern".
BESENMANN
Wohnungsauflösung, Entrümpelung und Umzug in NRW
Stand: 12. Mai 2026
Trauerfall-Checkliste für Angehörige
Erste 14 Tage nach dem Todesfall
Eine chronologische Orientierung für die wichtigsten Schritte. In der ersten Trauerzeit weiß kaum jemand, was zuerst zu erledigen ist. Diese Liste nimmt einen Teil der Last und sorgt dafür, dass keine Frist übersehen wird.
Bevor Sie beginnen: Lassen Sie sich Zeit und holen Sie Hilfe. Niemand muss diese Liste alleine abarbeiten. Geschwister, Freunde oder ein Bestattungsinstitut können viele Punkte übernehmen. Wichtig ist nur, dass keine Frist verpasst wird.
Tag 1 Sofortige Schritte
Totenschein ausstellen lassen. Bei Tod zu Hause: Hausarzt oder Notarzt rufen. Im Krankenhaus oder Pflegeheim wird der Totenschein dort ausgestellt.
Bestatter beauftragen. Innerhalb von 36 Stunden muss die Überführung erfolgen. Holen Sie ruhig zwei oder drei Angebote ein, die Preise unterscheiden sich stark.
Engste Angehörige informieren. Vorab telefonisch, keine SMS. Größere Kreise später schriftlich oder per Anzeige.
Wertgegenstände sichern. Wenn die verstorbene Person alleine gewohnt hat, Wohnung gut verschließen, Wertgegenstände und Bargeld an einen sicheren Ort bringen.
Tag 2 bis 3 Behörden und Testament
Sterbeurkunde beantragen beim Standesamt des Sterbeortes. Mindestens 5 bis 10 Ausfertigungen besorgen, jede Stelle (Bank, Versicherung, Rentenkasse) braucht eine eigene.
Testament suchen in der Wohnung, im Bankschließfach oder beim Notar. Auch handschriftliche Testamente sind gültig.
Testament beim Nachlassgericht eröffnen lassen. Gesetzlich verpflichtet, sobald Sie davon Kenntnis haben. Zentrales Testamentsregister informiert das Gericht oft automatisch.
Trauerfeier und Beisetzung planen mit dem Bestatter. Friedhof, Termin, Pfarrer oder Trauerredner, Anzeige in der Tageszeitung.
Arbeitgeber informieren, wenn die verstorbene Person berufstätig war. Letzter Arbeitstag, Resturlaub, Gehaltsabrechnung klären.
Innerhalb 1 Woche Versicherungen, Konten, Wohnung
Lebensversicherung anschreiben. Manche Verträge haben kurze Meldefristen (3 Tage). Auch Unfall- und Sterbegeldversicherungen prüfen.
Rentenversicherung informieren. Deutsche Rentenversicherung und private Renten. Ggf. Witwen- oder Witwerrente beantragen.
Krankenversicherung melden. Mitgliedschaft endet automatisch, aber familienversicherte Angehörige müssen sich neu versichern.
Bank informieren. Konten werden eingefroren bis Erbschein vorliegt. Bestehende Vollmachten gelten oft weiter, bitte ausdrücklich erfragen.
Mietvertrag prüfen. Bei Mietwohnungen besteht ein Sonderkündigungsrecht. Familienangehörige treten meist in den Mietvertrag ein, können aber kündigen.
Beim Sozialamt prüfen, falls die verstorbene Person Sozialhilfe oder Pflegeleistungen bezogen hat. Möglicher Erstattungsanspruch nach § 102 SGB XII.
⚠ Wichtige 6-Wochen-Frist beachten
Nach § 1944 BGB können Erben das Erbe innerhalb von 6 Wochen ab Kenntnis ausschlagen, wenn Schulden zu erwarten sind. Bei Auslandsbezug 6 Monate. Die Frist beginnt mit Kenntnis vom Erbfall und vom Erbgrund (zum Beispiel Testament-Eröffnung). Eine Ausschlagung erfolgt schriftlich beim Nachlassgericht oder beim Notar.
Innerhalb 14 Tagen Erbschein, Verträge, Wohnung
Erbschein beantragen beim Nachlassgericht, falls nicht durch Testament oder Erbvertrag bereits ausreichend nachgewiesen. Bearbeitungsdauer 6 bis 12 Wochen, je nach Gericht.
Erbausschlagung erwägen, wenn der Nachlass überschuldet sein könnte. Beratung beim Notar oder Fachanwalt empfehlenswert.
Verträge kündigen: Strom, Gas, Wasser, Internet, Telefon, Streaming, Vereine, Abos, GEZ-Beitragsservice. Sterbeurkunde beilegen, dann meist Sonderkündigung möglich.
KFZ klären. Ummelden, abmelden oder verkaufen. Versicherung anpassen.
Wohnung-Bestandsaufnahme. Wertgegenstände, persönliche Dokumente, Schmuck, Bargeld sichern und schriftlich erfassen. Idealerweise Foto-Dokumentation. Schützt vor späteren Pflichtteils-Streitigkeiten.
Nachsendeauftrag bei der Post einrichten, damit keine Mahnungen oder wichtige Briefe verloren gehen.
Wohnungsauflösung planen, sobald die Erbsituation geklärt ist. Mindestens zwei Festpreis-Angebote von Räumungsfirmen einholen. Anrechnung von Wertgegenständen kann die Räumungskosten deutlich reduzieren.
Wohnungsauflösung in dieser schweren Zeit?
Wir übernehmen die komplette Auflösung mit Foto-Dokumentation, Wertgegenstandsliste und besenreiner Übergabe. Auf Wunsch erstellen wir eine Schätzung der Wertgegenstände vor Ort, mit Anrechnung auf den Festpreis. Sie müssen nicht selbst in die Wohnung gehen.
Diese Checkliste deckt die häufigsten Standardfälle ab und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Bei überschuldetem Nachlass, Pflichtteils-Streitigkeiten oder Auslandsbezug empfehlen wir die frühzeitige Rücksprache mit einem Notar oder Fachanwalt für Erbrecht. Stand: 12. Mai 2026.