Betreff: Antrag auf Übernahme der Wohnungsauflösungskosten nach § 36 SGB XII (Wohnungsbeschaffungs- und Umzugskosten)
Sehr geehrte Damen und Herren,
als bestellter Berufsbetreuer der oben genannten mittellosen Person beantrage ich die Übernahme der Kosten für die Auflösung der bisherigen Wohnung nach § 36 SGB XII.
Sachverhalt: Die betreute Person ist seit dauerhaft in der Pflegeeinrichtung untergebracht. Eine Rückkehr in die Wohnung ist dauerhaft ausgeschlossen. Eine gerichtliche Genehmigung nach § 1833 Abs. 3 BGB wurde am erteilt (Anlage 1).
Mittellosigkeit: Die betreute Person bezieht laufende Hilfe zur Pflege nach SGB XII. Das Vermögen liegt unter dem Schonbetrag des § 90 SGB XII. Ein Auszug aus dem Vermögensverzeichnis liegt bei (Anlage 2).
Kosten: Für die Wohnungsauflösung mit besenreiner Übergabe liegen zwei Festpreis-Kostenvoranschläge vor (Anlagen 3 und 4). Der wirtschaftlich günstigere Anbieter liegt bei Euro. Eine Anrechnung von Wertgegenständen ist nicht möglich oder wurde berücksichtigt (Anlage 5: Wertgegenstandsliste).
Doppelmiete: Für den Übergangszeitraum vom Heimumzug bis Mietvertragsende fällt eine Doppelmiete in Höhe von Euro pro Monat an. Hierfür beantrage ich zusätzliche Übernahme im Rahmen des § 36 SGB XII als notwendige Begleitkosten der Wohnungsauflösung; hilfsweise nach § 35 SGB XII, soweit ein paralleler Bedarf für Unterkunft anerkannt wird.
Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass dieser Antrag VOR Auftragsvergabe gestellt wird (§ 18 SGB XII Kenntnisgrundsatz; für Einmalleistungen gilt der Antragstag als maßgeblich). Eine rückwirkende Übernahme ist nach ständiger Verwaltungspraxis die Ausnahme. Ich bitte um zeitnahe Bescheidung.
Mit freundlichen Grüßen
Unterschrift Berufsbetreuer