Für Berufsbetreuer 8 Minuten Lesezeit · Stand: 12.05.2026

Härtefall-Konstellationen: Wenn der Nachlass nicht reicht

Wer zahlt die Räumung, wenn das Vermögen des Betreuten oder der Nachlass die Kosten nicht deckt? Praxisleitfaden zu § 36 SGB XII, Nachlassinsolvenz und Härtefallkonditionen.

Fast leere Altbauwohnung mit blankem Holzboden, einfachem Schlüsselbund auf der Fensterbank und einem schlichten BESENMANN-Karton mit handschriftlicher Aufschrift Nachlass im weichen Tageslicht, Sinnbild für eine Mandatsbearbeitung ohne nennenswertes Vermögen

Nicht jeder Betreute hat Vermögen, das die Räumungskosten deckt. Nicht jeder Nachlass reicht für die letzte Wohnungsübergabe. Für Berufsbetreuer stellt sich in diesen Fällen die unangenehme Frage: Was, wenn das Geld fehlt?

Dieser Beitrag geht durch die wichtigsten Härtefall-Konstellationen, zeigt welche sozialhilferechtlichen Wege zur Kostenübernahme bestehen und wie Sie als Betreuer auch mit einem dünnen Budget zu einem ordentlichen Abschluss kommen.

Das Wichtigste in 30 Sekunden

  • § 36 SGB XII (Wohnungsbeschaffungs- und Umzugskosten) ist die einschlägige Norm für sozialhilferechtliche Kostenübernahme, nicht § 27a SGB XII
  • Antrag IMMER vor Auftragsvergabe beim Sozialhilfeträger stellen - rückwirkende Übernahme ist die Ausnahme, nicht die Regel
  • Bei überschuldetem Nachlass: Erbenausschlagung, Nachlasspflegschaft oder Nachlassinsolvenz nach § 1990 BGB (Dürftigkeitseinrede)
  • Schonvermögen nach § 90 SGB XII: Familien- und Erinnerungsstücke müssen nicht verwertet werden, bevor Sozialhilfe greift
  • Seriöse Räumungsfirmen bieten Härtefall-Konditionen oder reine Verwertung an, wenn der Nachlass werthaltige Stücke enthält
Inhalt

Konstellation 1: Mittelloser Betreuter zu Lebzeiten

Der Betreute soll ins Pflegeheim umziehen, die Wohnung muss aufgegeben werden, aber das vorhandene Vermögen reicht nicht für eine reguläre Räumung. Hier greifen sozialhilferechtliche Wege.

§ 36 SGB XII: Umzugs- und Wohnungsbeschaffungskosten

Die einschlägige Anspruchsgrundlage ist § 36 SGB XII. Sie umfasst Umzugskosten, Räumungskosten und Renovierungskosten zur Erlangung einer neuen Unterkunft. Wichtig: Die Kosten werden übernommen, wenn der Umzug notwendig ist und der Sozialhilfeträger vor Auftragsvergabe zugestimmt hat.

§ 35 SGB XII: doppelte Mietzahlungen

Doppelmiete während gesetzlicher Kündigungsfrist kann nach mehreren landesgerichtlichen Entscheidungen als Unterkunftsbedarf nach § 35 SGB XII erstattungsfähig sein. Voraussetzung: Der Wohnungswechsel war notwendig und konnte zeitlich nicht anders gelöst werden.

Schonvermögen nach § 90 SGB XII

Vor der Sozialhilfe-Bewilligung muss das Vermögen des Betreuten verwertet werden, mit Ausnahme des Schonvermögens. Dazu gehören insbesondere Familien- und Erinnerungsstücke, angemessener Hausrat, kleinere Geldbeträge und ein angemessenes Kraftfahrzeug. Eine pauschale Veräußerung über die Räumungsfirma ist insoweit unzulässig - die geschonten Stücke müssen separat behandelt werden.

Schritt für Schritt mit dem Sozialamt

Schriftlicher Antrag mit Begründung, Kostenvoranschlag und Vermögensverzeichnis-Auszug beifügen, schriftliche Zusage abwarten, dann die Räumungsfirma beauftragen. Nach Abschluss Rechnung beim Sozialamt einreichen, mit Übergabeprotokoll und ggf. Wertgegenstands-Anrechnung.

Konstellation 2: Überschuldeter Nachlass nach dem Tod

Verstirbt der Betreute und ist der Nachlass überschuldet oder reicht er gerade noch für Bestattungskosten, ergeben sich mehrere Optionen. Wichtig: Die Betreuung endet mit dem Tod - der Betreuer ist nur noch eingeschränkt tätig.

Erbenausschlagung

Erben können das Erbe innerhalb von sechs Wochen nach Kenntnis vom Tod ausschlagen. Bei Auslandskontakt sechs Monate. In dieser Zeit sollten Sie als Betreuer keinerlei Räumung beauftragen, weil dies eine konkludente Annahme der Erbschaft durch die Erben darstellen könnte.

Nachlasspflegschaft nach § 1960 BGB

Sind die Erben unbekannt, ungewiss oder schlagen sie aus, bestellt das Nachlassgericht einen Nachlasspfleger. Dieser ist dann zuständig für die weitere Verwaltung und Räumung des Nachlasses. Der Betreuer kann die Bestellung anregen, sobald die Betreuung endet.

Nachlassinsolvenz und Dürftigkeitseinrede

Reicht der Nachlass für die offenen Forderungen nicht aus, kann das Nachlassinsolvenzverfahren beantragt werden. Alternativ können Erben die Dürftigkeitseinrede nach § 1990 BGB erheben und damit ihre persönliche Haftung auf den vorhandenen Nachlass beschränken. Die Räumung wird in diesem Verfahren entsprechend priorisiert.

Sozialhilfe nach dem Tod: Bestattungskosten

Für Bestattungskosten kann nach § 74 SGB XII ein Sozialhilfeanspruch bestehen, wenn nicht Pflichtige zur Übernahme herangezogen werden können. Räumungskosten sind nach dem Tod nicht mehr durch § 36 SGB XII gedeckt, weil keine Sozialhilfebedürftigkeit des Verstorbenen mehr besteht.

Konstellation 3: Mittelloser Haushalt mit werthaltigen Stücken

Manchmal ist der Bargeld-Bestand des Betreuten dünn, im Haushalt finden sich aber wertvolle Möbel, Schmuck oder Sammlungen. Diese Konstellation eröffnet einen pragmatischen Weg.

Anrechnung statt Auszahlung

Eine erfahrene Räumungsfirma bewertet die Wertgegenstände vor Ort und verrechnet sie mit den Räumungskosten. Bei ausreichendem Wert ist die Räumung damit komplett oder weitgehend abgedeckt, ohne dass aus dem Bargeld-Vermögen des Betreuten Mittel abfließen müssen.

Schriftliche Dokumentation als Schutz

Lassen Sie sich vor der Verwertung eine schriftliche Wertgegenstands-Liste mit Schätzungen geben. Diese Liste wird Bestandteil der Mandatsakte. Bei späteren Pflichtteils- oder Erbensachen können Sie damit nachweisen, was im Haushalt vorhanden war und zu welchem Wert es verwertet wurde.

Vorsicht bei Schonvermögen

Wenn der Betreute Sozialhilfe bezieht, müssen Familien- und Erinnerungsstücke nach § 90 SGB XII vom Verwertungs-Pool ausgenommen werden. Klären Sie das vor der Räumung mit dem Sozialamt schriftlich.

Konstellation 4: Härtefall-Konditionen der Räumungsfirma

Wenn weder Vermögen, Wertgegenstände noch Sozialhilfe die regulären Räumungskosten decken, sind seriöse Räumungsfirmen oft bereit, im Härtefall reduzierte Konditionen anzubieten.

Was möglich ist

Reduzierte Festpreise unter dem Markt-Durchschnitt, Stundenkontingente statt Komplettauflösung, reine Verwertung ohne Zuzahlung wenn werthaltige Stücke vorhanden sind, oder gestaffelte Bezahlung über mehrere Monate. Bei BESENMANN besprechen wir solche Konstellationen individuell bei der kostenlosen Besichtigung.

Was Sie als Betreuer beachten sollten

Auch im Härtefall muss der Aufwand für das Gericht nachvollziehbar dokumentiert sein. Reduzierte Konditionen sollten schriftlich vereinbart werden. Bei Sozialhilfe-Bezug ist die Zustimmung des Sozialamts auch für die reduzierten Konditionen einzuholen, sonst kann die Erstattung verweigert werden.

Wir kennen die Bedingungen im Härtefall-Mandat

Bei begrenzten Mitteln, mittellosen Betreuten oder dünnen Nachlässen sprechen Sie uns offen an. Wir kalkulieren fair, bieten reduzierte Konditionen oder reine Verwertung an, wenn werthaltige Stücke im Haushalt sind. Über 20 Jahre Erfahrung mit Berufsbetreuern und Betreuungsvereinen in ganz NRW.

Häufige Fragen zu diesem Thema

Übernimmt das Sozialamt rückwirkend Räumungskosten, wenn ich die Räumung schon beauftragt habe?
In der Regel nein. § 36 SGB XII setzt voraus, dass die Notwendigkeit des Umzugs vor Auftragsvergabe geprüft und die Kostenübernahme zugesagt wurde. Rückwirkende Übernahme ist die Ausnahme bei besonders dringenden Fällen und nicht garantiert. Antrag immer vor der ersten Auftragserteilung stellen.
Was ist, wenn der Betreute im Pflegeheim verstirbt und keine Erben auffindbar sind?
Die Betreuung endet mit dem Tod. Sie sind nicht mehr legitimiert für die Wohnungsauflösung. Das Nachlassgericht informieren, Bestellung eines Nachlasspflegers nach § 1960 BGB anregen. Der Nachlasspfleger übernimmt dann die weitere Abwicklung. Bestattungskosten können nach § 74 SGB XII vom Sozialamt übernommen werden.
Sind Möbel und Hausrat Schonvermögen oder müssen sie zur Sozialhilfe-Verwertung herangezogen werden?
Hausrat in angemessenem Umfang gehört nach § 90 Abs. 2 Nr. 4 SGB XII zum Schonvermögen, ebenso Familien- und Erinnerungsstücke. Die genaue Abgrenzung erfolgt einzelfallbezogen. Hochwertige Antiquitäten, Designermöbel oder Schmuck können bei entsprechendem Wert zur Verwertung herangezogen werden, ein normaler Haushalt nicht.

Unsere Garantien

Diskret und respektvoll

Wir arbeiten ruhig, wertschätzend und mit Einfühlungsvermögen.

Zuverlässig und pünktlich

Termintreu und gut organisiert. Auch kurzfristig verfügbar.

Faire und klare Preise

Ehrliche Festpreise ohne versteckte Kosten.

Vollständig versichert

Bestehende Betriebshaftpflicht deckt Schäden während der Arbeit ab. Nachweis auf Anfrage.

So geht es weiter

Bereit für eine kostenlose Besichtigung?

Wir kommen kostenlos zu Ihnen, schauen alles in Ruhe an und erstellen vor Ort einen verbindlichen Festpreis. Anfahrtskosten gibt es bei uns nicht.

Über 20 Jahre Erfahrung Festpreis-Garantie Vollständig versichert Antiquitäten-Anrechnung