Nachlassauflösung 11 Minuten Lesezeit · Stand: 12.05.2026

Wohnung im Sterbefall auflösen: Was Angehörige wissen sollten

Welche Fristen gelten, wann der Erbschein wirklich nötig ist, wie Sie unter Erben Streit vermeiden und wie viel Zeit Sie sich tatsächlich nehmen dürfen. Geschrieben mit der Ruhe, die diese Aufgabe verdient.

Ruhiges Stillleben aus einem Fotoalbum, einer einzelnen Kerze und einer kleinen Pflanze in warmem Tageslicht, Sinnbild für die behutsame Auflösung einer Wohnung nach einem Trauerfall

Wenn ein geliebter Mensch geht, kommen viele Dinge gleichzeitig: die Trauer, die Bestattung, Behörden, vielleicht auch entfernte Familienmitglieder, die plötzlich Ansprüche anmelden. Und dann ist da noch die Wohnung. Voll mit Erinnerungen, mit Möbeln aus einem ganzen Leben, mit Briefen und Fotos und Dingen, von denen niemand mehr genau weiß, woher sie kommen.

Dieser Leitfaden begleitet Sie durch die wichtigsten Schritte. Er sagt Ihnen klar, was rechtlich passieren muss, bevor geräumt werden kann, wie viel Zeit Sie sich tatsächlich nehmen dürfen, und wie Sie unter mehreren Erben Streit vermeiden. Wir schreiben aus über 20 Jahren Praxis mit Nachlässen in ganz NRW. Ohne Werbesprache und ohne Eile.

Das Wichtigste in 30 Sekunden

  • Sie müssen nichts sofort tun. In den meisten Mietverträgen haben Erben drei Monate Zeit, in denen sie kündigen können
  • Bevor geräumt wird, sollten Erbschein, Inventar und Wertgegenstände geklärt sein - sonst drohen Streit unter Erben oder Probleme mit Pflichtteilberechtigten
  • Fotografieren Sie die Räume vor der Räumung, ungeschnitten und mit Datum. Das schützt Sie gegen späteren Streit
  • Persönliche Dokumente, Fotos, Briefe und Schmuck werden separat gesichert, bevor irgendetwas das Haus verlässt
  • Eine seriöse Räumungsfirma kommt kostenlos zur Besichtigung und nennt einen Festpreis. Bei knappen Mitteln gibt es oft Härtefall-Konditionen
Inhalt

Zuerst: Atmen Sie durch

Sie müssen nichts in der ersten Woche entscheiden. Auch wenn die Wohnung gemietet war: in fast allen Mietverträgen haben Erben eine Sonderkündigungsfrist von drei Monaten ab Kenntnis vom Tod. Das gibt Ihnen Luft, sich zu sortieren, mit der Familie zu sprechen und in Ruhe zu planen. Was Sie in den ersten Tagen unbedingt tun sollten: die Wohnungstür sichern (Schlüssel an einen vertrauensvollen Punkt geben), den Mietvertrag suchen und das Datum notieren, sowie laufende Verträge (Strom, Gas, Telefon, Versicherungen) im Blick behalten. Mehr nicht. Räumen kann warten.

Erbschein, Erbengemeinschaft, Pflichtteil

Bevor eine Wohnung dauerhaft geräumt wird, sollten die rechtlichen Verhältnisse geklärt sein. Andernfalls können später Pflichtteilberechtigte oder Miterben Ansprüche auf Wertgegenstände erheben, die schon im Container gelandet sind.

Wann brauchen Sie einen Erbschein?

Wenn es ein notarielles Testament gibt, oft nicht. Wenn keine Verfügung vorliegt oder ein handschriftliches Testament strittig ist, ja. Der Erbschein wird beim Nachlassgericht beantragt und kostet je nach Nachlasswert mehrere Hundert Euro. Für die reine Räumung der Wohnung reicht häufig eine Vollmacht der Erben untereinander. Für Bankkonten, Grundbuch und Versicherungsanträge ist der Erbschein meist Pflicht.

Erbengemeinschaft: alle entscheiden mit

Bei mehreren Erben (zum Beispiel Geschwister) bilden Sie eine Erbengemeinschaft. Vor jeder größeren Entscheidung müssen alle zustimmen, auch zur Räumung. Holen Sie diese Zustimmung schriftlich ein, idealerweise als kurze E-Mail oder ein unterschriebenes Blatt. Das verhindert späteren Streit über vermeintlich verlorene Wertgegenstände.

Pflichtteil: wenn jemand enterbt wurde

Enterbte Kinder, Ehepartner und in seltenen Fällen Eltern haben Anspruch auf einen Pflichtteil. Dazu gehört der Anspruch auf eine Aufstellung des Nachlasses (Wertgegenstände, Bargeld, Bankguthaben, Immobilien). Wenn jemand Pflichtteilansprüche anmelden könnte, sollten Wertgegenstände vor der Räumung dokumentiert und idealerweise auch geschätzt werden. Lassen Sie sich das schriftlich geben.

Nachlassinsolvenz und Ausschlagung

Wenn der Nachlass überschuldet ist (mehr Schulden als Vermögen), können Erben das Erbe innerhalb von sechs Wochen ausschlagen. Bis dahin sollten Sie keine Räumung beauftragen, weil Sie sonst die Erbschaft konkludent annehmen. Bei Unsicherheit: Anwalt für Erbrecht fragen, viele bieten eine günstige Erstberatung an.

Was Sie zuerst sichern sollten

Bevor irgendetwas aus der Wohnung kommt, müssen die wichtigen persönlichen Dinge zur Seite. Das ist der einzige Schritt, den Sie unbedingt selbst übernehmen sollten. Niemand sonst weiß, was Ihnen wichtig ist.

Dokumente und Verträge

Ausweis, Pass, Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Sterbeurkunde, Testament, Versicherungspolicen, Sparbücher, Kontounterlagen, Mietvertrag, Auto-Brief, Grundbuchauszug. Diese Papiere liegen oft in Ordnern, manchmal aber auch in einer Schublade im Schlafzimmer oder zwischen Büchern. Suchen Sie systematisch.

Bargeld, Schmuck, Wertgegenstände

Viele ältere Menschen verstecken Bargeld an Stellen, die Außenstehende übersehen würden: in der Bibel, hinter Bildern, in alten Tassen, im Gefrierfach. Schmuckkästchen finden sich oft im Schrank zwischen Wäsche. Suchen Sie systematisch und gehen Sie dabei nicht allein, wenn andere Erben beteiligt sind.

Persönliche Erinnerungen

Fotoalben, Briefe, Tagebücher, Kalender, Geburtstagskarten. Diese Stücke haben oft keinen materiellen Wert, sind aber für die Familie das, was am Ende bleibt. Legen Sie sie zur Seite und besprechen Sie später in Ruhe, wer was bekommt.

Digitales nicht vergessen

Smartphone, Tablet, Laptop, Festplatten. Sichern Sie das Gerät und versuchen Sie nicht, das Passwort zu erraten. Es gibt für den Zugang zu digitalen Konten Verstorbener spezielle Verfahren über die Anbieter (Apple Legacy Contact, Google Inactive Account Manager, Facebook Memorialization etc.). Wenden Sie sich dort hin, wenn Sie an wichtige digitale Daten müssen.

Foto-Dokumentation der Räume

Ein einfacher und unterschätzter Schritt: Fotografieren Sie alle Räume vor der Räumung. Vollständig, gut beleuchtet, mit erkennbarem Datum (Smartphone-Foto-Metadaten reichen). Das schützt Sie gegen drei typische Probleme:

Streit unter Erben

Wochen oder Monate nach der Räumung kommt manchmal die Frage auf: Wo ist die Goldkette von Oma geblieben? Eine Foto-Dokumentation zeigt klar, was vorhanden war und was nicht. Falls Sie selbst Erbe sind und der Räumungsfirma den Auftrag erteilt haben, sind Sie damit auf der sicheren Seite.

Ansprüche Pflichtteilberechtigter

Pflichtteilberechtigte können verlangen, dass der Nachlass dokumentiert wird. Mit Fotos können Sie nachweisen, was vorhanden war. Eine Räumungsfirma sollte Ihnen auf Wunsch zusätzlich eine schriftliche Wertgegenstandsliste mit ungefährer Schätzung erstellen.

Versicherungsstreitigkeiten

Bei Wohngebäude- oder Hausratversicherungen können Fotos belegen, was an Inventar vorhanden war. Auch das spart Diskussionen, wenn zum Beispiel ein Wasserschaden kurz vor dem Trauerfall noch nicht abgewickelt war.

Räumung planen und beauftragen

Wenn die rechtlichen Verhältnisse geklärt sind und die persönlichen Dinge gesichert wurden, kann die eigentliche Räumung beginnen. Hier die wichtigsten Schritte.

Mehrere Angebote einholen

Holen Sie mindestens zwei, besser drei Angebote von seriösen Räumungsfirmen ein. Bestehen Sie auf eine kostenlose Besichtigung vor Ort und einen schriftlichen Festpreis. Telefonische Pauschalen oder Online-Angebote ohne Vor-Ort-Termin sind ein Warnsignal.

Was im Festpreis enthalten sein sollte

Komplette Räumung aller Räume inkl. Keller und Dachboden, saubere Trennung in Sperrmüll, Elektroschrott und Sondermüll, fachgerechte Entsorgung über zertifizierte Partner, besenreine Übergabe, ggf. Halteverbots-Schilder beantragen, Anfahrtskosten. Wertgegenstands-Anrechnung sollte transparent dokumentiert werden.

Härtefall-Konditionen erfragen

Nicht jeder Nachlass deckt die Kosten der Räumung. Bei begrenzten Mitteln oder einer Erbenausschlagung können Sie offen ansprechen, ob Härtefall-Konditionen möglich sind. Seriöse Firmen kalkulieren fair, bieten manchmal reduzierte Konditionen oder eine reine Verwertung an, wenn der Nachlass werthaltig ist.

Wann eine Firma beauftragen?

Wenn die Wohnung 2-Zimmer oder größer ist, wenn körperliche Arbeit nicht möglich ist, wenn Fristen drücken oder wenn die Emotionen einer Eigenleistung im Weg stehen, ist eine Firma fast immer der bessere Weg. Was bei Eigenleistung 4-6 Wochenenden verteilt erledigt wird, schafft eine erfahrene Firma in 1-2 Tagen.

Anrechnung von Antiquitäten und Wertgegenständen

In fast jedem Nachlass stecken Wertgegenstände, die unterschätzt werden. Geerbter Schmuck, alte Möbel, Porzellan, Bücher, Münzen, Briefmarken: vieles davon hat heute Sammlerwert. Lassen Sie nichts wegwerfen, ohne es geprüft zu haben.

Was unterschätzt wird

Mid-Century-Möbel aus den 50er bis 70er Jahren werden heute zu Spitzenpreisen gehandelt, ebenso Markenporzellan (Meißen, KPM, Rosenthal), Goldschmuck mit Punze (333, 585, 750), alte Bücher mit Lederbindung, Sammlerkleidung und Markenuhren. Auch Pelze, alte Werkzeuge und elektrische Geräte können noch wertvoll sein.

Wie funktioniert die Anrechnung?

Eine Räumungsfirma mit internen Experten schätzt die Wertgegenstände direkt bei der kostenlosen Besichtigung. Der Schätzwert wird auf den Festpreis der Räumung angerechnet. In Einzelfällen kann sogar eine Auszahlung entstehen, wenn der Wert die Kosten übersteigt. Lassen Sie sich die Schätzung schriftlich geben - das ist gleichzeitig Nachweis für Pflichtteilberechtigte.

Verkaufen oder anrechnen lassen?

Bei einzelnen Spitzenstücken (signiertes Gemälde, hochwertiger Schmuck) kann eine spezialisierte Auktion mehr bringen als die pauschale Anrechnung. Bei den vielen mittleren Stücken eines normalen Nachlasses ist die Anrechnung jedoch pragmatischer. Sie sparen sich die Mühe, einzelne Käufer zu suchen, Inserate zu schalten und Anrufer abzufertigen.

Fristen und Termine im Überblick

Eine kurze Übersicht der wichtigsten Fristen, die im Trauerfall greifen.

Sechs Wochen: Erbe ausschlagen

Ab Kenntnis vom Tod haben Sie sechs Wochen Zeit, die Erbschaft auszuschlagen. Bei Auslandskontakt oder Auslandserbe sechs Monate. Bis dahin keine Räumung in Auftrag geben.

Drei Monate: Sonderkündigung des Mietvertrags

Erben können den Mietvertrag mit verkürzter Frist von drei Monaten kündigen. Das heißt: Sie haben bis zu drei Monate Zeit für die Räumung. Klären Sie das mit dem Vermieter schriftlich.

Sechs Monate bis drei Jahre: Pflichtteilsansprüche

Pflichtteilberechtigte können ihre Ansprüche bis zu drei Jahre nach Kenntnis vom Tod geltend machen. In dieser Zeit sollten Sie die Nachlass-Dokumentation (Wertgegenstandsliste, Fotos, Schätzungen) bereithalten.

Behörden und Versicherungen

Sterbeurkunde, Standesamt-Anmeldung, Rentenversicherung, Krankenkasse, private Versicherungen und Banken müssen unterrichtet werden. Listen mit allen To-dos im Trauerfall gibt es bei Bestattungsunternehmen und auf der Webseite der Verbraucherzentrale kostenlos.

Was sinnvoll gespendet werden kann

Vieles, was den Erben nicht wichtig ist, kann anderen Menschen noch helfen. Eine sorgfältige Räumungsfirma sortiert gut Erhaltenes heraus und gibt es an gemeinnützige Einrichtungen weiter.

Möbel und Hausrat

Sozialkaufhäuser, Möbelbörsen, Caritas und Diakonie nehmen gut erhaltene Möbel, Geschirr, Lampen und Hausrat oft gerne an. Manche Einrichtungen holen sogar ab. Eine seriöse Räumungsfirma hat Kontakte zu solchen Stellen.

Kleidung und Bettwäsche

Kleiderkammern, Tafeln und Sozialbetriebe nehmen saubere, tragbare Kleidung an. Bettwäsche und Handtücher werden ebenfalls oft gebraucht. Geben Sie nichts in den Müll, was noch in gutem Zustand ist.

Bücher

Bücherspendebörsen, öffentliche Bücherregale, Antiquariate und manche Bibliotheken nehmen Bücher entgegen. Werfen Sie keine Bücher in den Müll, ohne vorher zu sehen, ob es Erstausgaben oder seltene Stücke sind (Punze auf der Innenseite des Buchdeckels prüfen).

Checkliste zum Mitnehmen

Eine kompakte Übersicht der wichtigsten Schritte, druckbar und zum Abhaken.

  • Wohnungstür gesichert, Schlüssel an einen vertrauensvollen Punkt
  • Mietvertrag gefunden, Kündigungsfrist notiert
  • Sterbeurkunde mehrfach beantragt (Standesamt)
  • Erbschein (falls nötig) beantragt oder Vollmacht der Erben eingeholt
  • Pflichtteilberechtigte identifiziert und informiert
  • Persönliche Dokumente, Bargeld, Schmuck systematisch gesichert
  • Fotoalben, Briefe, Tagebücher zur Seite gelegt
  • Foto-Dokumentation aller Räume vor der Räumung
  • Mindestens 2 Angebote von Räumungsfirmen mit kostenloser Besichtigung
  • Festpreis schriftlich, Leistungsumfang geprüft
  • Wertgegenstandsliste der Firma als Nachweis erhalten
  • Versorgerverträge (Strom, Gas, Internet) gekündigt
  • Bank, Versicherungen, Behörden informiert
  • Räumungstermin festgelegt, Übergabeprotokoll erhalten

Wir begleiten Sie durch diese schwere Zeit

Eine Nachlassauflösung ist nichts, das man alleine bewältigen muss. Wir kommen kostenlos zu Ihnen, hören zu und gehen mit Ihnen gemeinsam durch die Räume. Erst dann nennen wir einen Festpreis. Diskret, respektvoll, ohne Zeitdruck. Über 20 Jahre Praxis mit Nachlässen in ganz NRW, in Zusammenarbeit mit Erbengemeinschaften, Nachlassverwaltern und Betreuungsvereinen.

Häufige Fragen zu diesem Thema

Muss ich die Wohnung des Verstorbenen sofort räumen?
Nein. In den meisten Mietverträgen haben Erben drei Monate Zeit, um den Vertrag mit verkürzter Frist zu kündigen. Bis dahin können Sie in Ruhe sortieren und planen. Bei einer eigenen Immobilie gibt es überhaupt keinen Zeitdruck. Nehmen Sie sich die Zeit, die Sie brauchen, gerade in der ersten Trauerphase.
Was passiert, wenn der Nachlass die Räumungskosten nicht deckt?
Bei begrenzten Mitteln können Sie offen mit der Räumungsfirma sprechen. Seriöse Anbieter kalkulieren bei anerkannten Härtefällen anders oder bieten eine reine Verwertung an, wenn werthaltige Stücke im Nachlass sind. In Einzelfällen kann auch das Sozialamt die Kosten übernehmen, wenn der Nachlass überschuldet ist. Wir besprechen das individuell bei der Besichtigung.
Brauche ich einen Erbschein, bevor die Wohnung geräumt wird?
Für die Räumung selbst ist ein Erbschein nicht zwingend erforderlich, eine Vollmacht der Erben untereinander reicht. Bei Bankkonten, Grundbucheintragungen und Versicherungsanträgen wird der Erbschein in der Regel verlangt. Bei einer Erbengemeinschaft sollten alle Erben der Räumung schriftlich zustimmen.
Wie schütze ich mich vor Streit unter Miterben?
Mit drei einfachen Maßnahmen: alle Erben schriftlich um Zustimmung zur Räumung bitten, vor der Räumung alle Räume fotografieren (mit erkennbarem Datum), und sich von der Räumungsfirma eine schriftliche Wertgegenstandsliste mit Schätzwerten geben lassen. Diese Dokumentation ist auch wichtig, falls später Pflichtteilberechtigte Ansprüche anmelden.
Was passiert mit persönlichen Erinnerungsstücken?
Eine erfahrene Räumungsfirma sortiert persönliche Unterlagen, Fotos, Briefe und kleinere Erinnerungsstücke separat aus und übergibt sie den Angehörigen, bevor irgendetwas das Haus verlässt. Das ist Standard bei einer Nachlassauflösung, nicht eine Sonderleistung. Achten Sie darauf, dass das im Angebot ausdrücklich genannt wird.

Unsere Garantien

Diskret und respektvoll

Wir arbeiten ruhig, wertschätzend und mit Einfühlungsvermögen.

Zuverlässig und pünktlich

Termintreu und gut organisiert. Auch kurzfristig verfügbar.

Faire und klare Preise

Ehrliche Festpreise ohne versteckte Kosten.

Vollständig versichert

Bestehende Betriebshaftpflicht deckt Schäden während der Arbeit ab. Nachweis auf Anfrage.

So geht es weiter

Bereit für eine kostenlose Besichtigung?

Wir kommen kostenlos zu Ihnen, schauen alles in Ruhe an und erstellen vor Ort einen verbindlichen Festpreis. Anfahrtskosten gibt es bei uns nicht.

Über 20 Jahre Erfahrung Festpreis-Garantie Vollständig versichert Antiquitäten-Anrechnung