Inhalt
Die ersten 24 bis 48 Stunden
In den ersten Stunden nach dem Tod stehen Pflichten an, die nichts mit der Wohnung zu tun haben. Trotzdem werden hier oft Weichen gestellt, die später entlasten.
Totenschein und Bestatter
Ein Arzt stellt den Totenschein aus, ohne dieses Dokument geht nichts weiter. Danach übernimmt ein Bestatter die Überführung. Lassen Sie sich Zeit bei der Auswahl, wenn es kein Vorsorgevertrag gibt. Drei kurze Anrufe bei örtlichen Bestattern reichen, um Preise und Atmosphäre zu vergleichen.
Schlüssel und Wohnung sichern
Wer hat einen Schlüssel zur Wohnung? Sammeln Sie alle Exemplare ein, bevor die Diskussionen anfangen. Verschließen Sie die Wohnung, ziehen Sie keine Möbel zur Seite, leeren Sie keine Schubladen. In dieser Phase gilt nur: nichts geht raus, nichts geht rein.
Dokumente sichern, sonst nichts
Personalausweis, Krankenkassenkarte, Rentenbescheid, letzte Kontoauszüge, Versicherungsunterlagen, Mietvertrag, Testament. Diese Papiere brauchen Sie für fast alles, was in den nächsten Wochen kommt. Legen Sie sie an einer Stelle ab, am besten zu Hause, nicht in der Wohnung des Verstorbenen.
Die ersten zwei Wochen
Jetzt geht es um Behörden, Geld und die Frage, wer überhaupt erben wird. Die Wohnung selbst bleibt weiterhin unangetastet, auch wenn Verwandte drängen.
Sterbeurkunde mehrfach beantragen
Beim Standesamt am Sterbeort. Beantragen Sie gleich fünf bis zehn Exemplare, jede Bank, jede Versicherung, der Vermieter und die Rentenstelle wollen ein Original sehen. Das spart Wochen an Nachforderungen.
Erbschein oder Testament klären
Liegt ein Testament vor, wird es beim Nachlassgericht eröffnet. Ohne Testament gilt die gesetzliche Erbfolge und Sie brauchen meist einen Erbschein, um über Konten oder Immobilien verfügen zu können. Bis dahin gilt: keine Möbel verschenken, keine Konten abräumen, keine Verträge kündigen, die nicht zwingend laufen müssen.
Erbe annehmen oder ausschlagen
Wenn der Verdacht besteht, dass Schulden im Spiel sind, ist die Erbausschlagung nach § 1944 BGB eine Option. Frist sind sechs Wochen ab Kenntnis vom Anfall, formgebunden beim Nachlassgericht. Im Zweifel lieber einen kurzen Termin bei einem Anwalt für Erbrecht buchen, bevor die Frist verstreicht. Wer einmal ausgeschlagen hat, ist auch von den Pflichten zur Wohnungsauflösung befreit.
Die ersten drei Monate
Nun erst beginnt die eigentliche Haushaltsauflösung. Mietverträge laufen weiter, also wird die Zeit langsam zum Faktor.
Mietvertrag und Kündigung
Erben treten als Gesamtrechtsnachfolger in den Mietvertrag ein. Eine außerordentliche Kündigung mit dreimonatiger Frist nach § 564 BGB ist möglich, wenn sie innerhalb eines Monats nach Kenntnis vom Tod ausgesprochen wird. Sprechen Sie den Vermieter an, viele zeigen sich bei Erbfällen kulant und akzeptieren einen früheren Auszug ohne Sonderzahlungen, wenn die Wohnung sauber übergeben wird.
Was bleibt in der Familie
Bevor jemand räumt, geht die Familie einmal gemeinsam durch die Wohnung. Wer möchte was? Markieren Sie Stücke mit Klebezetteln oder fotografieren Sie sie. Streit entsteht meist dann, wenn jemand schon weggeworfen hat, was ein anderer noch gebraucht hätte. Diese Stunde Zeit zu zweit oder zu dritt erspart oft Jahre Familienstreit.
Verkauf, Spende, Entsorgung trennen
Antiquitäten, Schmuck, hochwertige Möbel haben einen Wert, der oft unterschätzt wird. Lassen Sie das vor der eigentlichen Räumung von jemandem ansehen, der Werte einschätzen kann. Bei einer Auflösung mit Wertanrechnung können diese Stücke die Räumungskosten spürbar senken.
Die eigentliche Räumung
Erst jetzt rückt die physische Auflösung in den Vordergrund. Hier können Sie entscheiden, ob Sie es selbst übernehmen oder eine Firma beauftragen.
Selbst räumen oder Firma
Selbst räumen klingt günstiger und ist es manchmal auch. Sie brauchen aber Helfer, Container, einen Transporter und einen ganzen Wochenendeinsatz oder mehr. Bei einer kompletten Wohnung mit Keller wird das schnell zur Wochenarbeit. Eine professionelle Auflösung dauert meist ein bis drei Tage und liefert einen verbindlichen Festpreis nach Besichtigung.
Steuerliche Absetzbarkeit
Räumungskosten bei einer geerbten Wohnung können unter Umständen als haushaltsnahe Dienstleistungen nach § 35a EStG steuerlich geltend gemacht werden, soweit Arbeitskosten ausgewiesen sind und der Erbe in der Wohnung selbst Eigentümer oder Mieter wird. Bei reiner Auflösung der Wohnung des Verstorbenen ist die Anerkennung schwieriger, fragen Sie im Zweifel den Steuerberater.
Besenrein und Übergabe
Nach der Räumung folgt die Wohnungsübergabe an den Vermieter. Besenrein heißt: gefegt, leer, ohne festen Schmutz. Tapeten und Anstrich sind je nach Mietvertrag eine andere Frage. Lassen Sie sich den Zustand bei der Übergabe schriftlich bestätigen, das spart später Diskussionen um die Kaution.
Das Emotionale gehört dazu
Eine Wohnung aufzulösen heißt, ein Leben zu sortieren. Das geht nicht in einem Nachmittag und es soll auch nicht.
Erinnerungen brauchen Zeit
Manche Stücke nehmen Sie mit, manche fotografieren Sie nur, manche müssen weg. Es gibt keine richtige Quote. Wenn ein Schrank Sie überfordert, lassen Sie ihn an dem Tag zu und kommen Sie am nächsten Wochenende zurück. Niemand zwingt Sie, alles auf einmal zu schaffen.
Hilfe annehmen
Geschwister, Cousins, gute Nachbarn, Trauerbegleitung der Kirche, Telefonseelsorge. Eine Haushaltsauflösung nach einem Trauerfall ist keine Aufgabe, die jemand alleine bewältigen muss. Wer Hilfe nicht annimmt, brennt schneller aus als die Wohnung leer wird.
Wenn der Druck zu groß wird
Manchmal ist die einfachste Lösung, einen Termin mit einer erfahrenen Firma zu vereinbaren, alles Persönliche vorab herauszunehmen und den Rest pauschal abzugeben. Eine Besichtigung kostet nichts, ein Festpreis nach Besichtigung gibt Planungssicherheit. Sie müssen sich nicht entscheiden, ob es das richtige ist, bevor jemand sich das angeschaut hat.
Eine Auflösung, die mit Respekt arbeitet
Wir kommen kostenlos vorbei, schauen alles in Ruhe an und lassen Ihnen die Zeit, die Sie brauchen. Persönliches kommt zur Seite, Wertgegenstände werden geschätzt und angerechnet, die Wohnung wird besenrein übergeben. Ein verbindlicher Festpreis nach Besichtigung, ohne versteckte Kosten.