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Die fünf Abfallarten sauber unterschieden
Vor jeder Räumung lohnt es sich, den Hausrat gedanklich in fünf Kategorien zu sortieren. Jede hat einen eigenen Entsorgungsweg, und wer sie verwechselt, zahlt am Ende drauf. Die folgenden Kurzdefinitionen sind bewusst so gehalten, dass sie für sich allein verständlich sind.
Was ist Sperrmüll?
Sperrmüll sind bewegliche Einrichtungsgegenstände und sperriger Hausrat, die wegen ihrer Größe nicht in die Restmülltonne passen, zum Beispiel Möbel, Matratzen, Teppiche und Bodenbeläge. Sperrmüll enthält keine elektrischen Geräte und keine schadstoffhaltigen Stoffe.
Was ist Sondermüll?
Sondermüll, auch Problemabfall oder Schadstoff genannt, sind Abfälle, die wegen ihrer schädlichen Inhaltsstoffe Mensch und Umwelt gefährden und deshalb getrennt gesammelt und fachgerecht entsorgt werden müssen. Dazu zählen Farben und Lacke mit Lösemitteln, Batterien, Chemikalien, Altöl und Leuchtstoffröhren.
Was ist Elektroschrott?
Elektroschrott sind ausgediente Elektro- und Elektronikgeräte, die nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) getrennt erfasst werden müssen, weil sie Wertstoffe und Schadstoffe enthalten. Erkennbar sind sie meist an der durchgestrichenen Mülltonne auf dem Gerät.
Was ist Restmüll?
Restmüll ist der Abfall, der nach der Trennung von Wertstoffen, Sondermüll und Sperrmüll übrig bleibt und weder verwertet noch gesondert behandelt werden muss. Er kommt in die graue Tonne.
Was ist Wertstoff?
Wertstoffe sind sortenreine Materialien, die sich wiederverwerten lassen, etwa Altmetall, Altholz, Papier, Glas und Verpackungen. Sie gehören an den Wertstoffhof oder in die jeweilige Sammlung und nicht in den Sperrmüll.
Die ElektroG-Falle: fest verbaute Elektronik
Die häufigste Verwechslung bei Haushaltsauflösungen betrifft Möbel und Gegenstände mit eingebauter Elektrik. Seit dem 15. August 2018 fallen auch Möbel, Textilien und andere Gegenstände unter das ElektroG, sobald sie fest verbaute elektrische oder elektronische Bauteile enthalten. Die Regel ist eindeutig: Ist das Bauteil fest verbaut und nicht ohne Zerstörung zu trennen, wird der komplette Gegenstand als Elektroschrott entsorgt. Ein Kleiderschrank mit fest verbauter LED-Beleuchtung, ein elektrisch verstellbares Bett oder ein Sessel mit eingebautem Motor gehören dann nicht in den Sperrmüll, sondern zum Elektroschrott. Lässt sich das elektrische Bauteil dagegen einfach entnehmen, etwa eine steckbare Lampe oder ein loses Netzteil, trennen Sie beides: Das Möbelstück geht als Sperrmüll, das Bauteil als Elektroschrott. Wer diese Trennung ignoriert, riskiert, dass der Entsorger die Ladung stehen lässt.
Kühl- und Gefriergeräte gesondert
Kühlschränke, Gefriertruhen und Klimageräte sind Elektroschrott, werden aber wegen der enthaltenen Kältemittel gesondert erfasst. Diese Kältemittel können umwelt- und gesundheitsschädlich sein, weshalb die Geräte unbeschädigt und stehend transportiert werden müssen. Reißen Sie keine Leitungen ab und geben Sie die Geräte an einer geeigneten Sammelstelle oder über die Elektro-Abholung ab, nicht über den Sperrmüll.
Sondermüll: Diese Stoffe gehören zum Fachbetrieb
Sondermüll fällt bei fast jeder Haushaltsauflösung an, oft unbemerkt in Keller, Garage und Abstellraum. Diese Stoffe dürfen nicht in Hausmüll, Abwasser oder Umwelt gelangen. In NRW nehmen die kommunalen Entsorger sie über Schadstoffmobile und Recyclinghöfe in haushaltsüblichen Mengen meist kostenfrei an.
- Farben und Lacke, die noch flüssig sind und Lösemittel enthalten (eingetrocknete, wasserbasierte Reste können als Restmüll gehen)
- Lösemittel, Verdünner, Terpentin und Reinigungschemikalien
- Batterien und Akkus jeder Art, auch aus Spielzeug und Werkzeug
- Leuchtstoffröhren und Energiesparlampen, da sie Quecksilber enthalten
- Alte Medikamente, Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmittel
- Altöl, Bremsflüssigkeit und andere Betriebsstoffe
- Säuren, Laugen und sonstige Haushaltschemikalien
- Material mit Asbestverdacht auf keinen Fall selbst entsorgen, sondern einen Fachbetrieb beauftragen
Asbestverdacht: keine Eigenentsorgung
Ältere Nachtspeicherheizungen, Bodenbeläge, Dachplatten und Fensterbänke aus den Jahrzehnten vor dem Asbestverbot können Asbest enthalten. Asbestfasern sind gesundheitsgefährdend, sobald sie freigesetzt werden. Solches Material darf nicht selbst abgeschlagen, zersägt oder in den Bauschutt gegeben werden. Beauftragen Sie einen zugelassenen Fachbetrieb, der das Material staubdicht verpackt und mit Nachweis entsorgt. Bei den kommunalen Anlagen im Rhein-Sieg-Kreis wird Asbest nur in verschlossenen Big-Bags und gegen Gebühr angenommen.
Übersicht: Was gehört wohin?
Die folgende Tabelle fasst die wichtigsten Abfallarten mit typischen Beispielen und dem richtigen Entsorgungsweg zusammen. Sie eignet sich als Checkliste vor der Räumung.
| Abfallart | Beispiele | Wohin damit |
|---|---|---|
| Sperrmüll | Möbel, Matratzen, Teppiche, Bodenbeläge, sperriger Hausrat | Anmeldung bei der kommunalen Sperrmüllabholung oder Abtransport durch den Entrümpelungsbetrieb |
| Elektroschrott | Fernseher, Waschmaschine, Herd, Lampen, Kleingeräte, Möbel mit fest verbauter Elektrik | Wertstoffhof, Elektro-Abholung oder Rücknahme im Handel; Kühlgeräte gesondert |
| Sondermüll | Farben mit Lösemittel, Lacke, Batterien, Leuchtstoffröhren, Chemikalien, Altöl | Schadstoffmobil oder Recyclinghof; Batterien auch im Handel |
| Restmüll | verschmutzte, nicht verwertbare Reste, die keiner anderen Kategorie zuzuordnen sind | graue Restmülltonne |
| Wertstoff und Altmetall | Papier, Glas, Verpackungen, Altmetall, sortenreines Altholz | jeweilige Sammlung oder Wertstoffhof |
| Bauschutt | Fliesen, Ziegel, Beton, Mörtelreste | Bauschuttcontainer oder Anlieferung an einer Entsorgungsanlage, getrennt vom Hausrat |
Sperrmüll anmelden in Bonn, Köln und Rhein-Sieg
Sperrmüll wird in NRW nicht einfach an die Straße gestellt, sondern angemeldet. Umfang und Regeln unterscheiden sich je nach Kommune, deshalb lohnt ein Blick auf den zuständigen Entsorger. Die folgenden Angaben beziehen sich auf Privathaushalte; für eine komplette Haushaltsauflösung sind die kommunalen Mengengrenzen oft zu knapp, sodass sich ein Entrümpelungsbetrieb mit eigenem Transport anbietet.
Bonn (bonnorange)
In Bonn ist die bonnorange AöR für Sperrmüll, Restmüll und Wertstoffe zuständig. Die Sperrmüllabholung erfolgt am Straßenrand und ist für Bonner Haushalte in der Regel ohne zusätzliche Gebühr. Die Anmeldung läuft telefonisch oder über das Online-Formular. Einzelstücke sollen ein Gewicht von rund 70 Kilogramm und eine Länge von etwa zwei Metern nicht überschreiten, Bodenbeläge werden gebündelt angenommen.
Köln (AWB)
In Köln organisieren die Abfallwirtschaftsbetriebe Köln (AWB) die Sperrmüllabholung. Die Anmeldung ist online oder telefonisch möglich und kostenlos; dabei geben Sie Art und Menge an. Planen Sie einen Vorlauf von etwa drei Wochen ein, da Termine nicht sofort verfügbar sind. Das anmeldbare Volumen ist begrenzt, sodass große Räumungen häufig über einen Dienstleister laufen.
Rhein-Sieg-Kreis (RSAG)
Im Rhein-Sieg-Kreis ist die RSAG zuständig. Sperrmüll wird über eine Servicehotline angemeldet. Elektrogeräte geben Sie an den RSAG-Entsorgungsanlagen und dem Wertstoffhof in Troisdorf ab; für Elektro-Kleinteile fährt zusätzlich ein Elektro-Kleinteile-Mobil an wechselnde Standorte. Asbest wird nur in verschlossenen Big-Bags und gegen Gebühr angenommen.
Trennung und Entsorgung aus einer Hand
Bei einer Entrümpelung oder Haushaltsauflösung übernimmt BESENMANN die fachgerechte Trennung und Entsorgung nach § 9 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG), inklusive Sondermüll und Elektroschrott. Sie müssen nicht selbst sortieren, keine kommunalen Termine koordinieren und keine Mengengrenzen im Blick behalten. Sie erhalten auf Wunsch einen Entsorgungsnachweis und bekommen die Räume besenrein übergeben. Fragen Sie unverbindlich an, wir sichten vor Ort und ordnen jeden Gegenstand dem richtigen Weg zu.





