Haushaltsauflösung9 Minuten Lesezeit·Stand: 23.07.2026

Sperrmüll, Sondermüll oder Elektroschrott? Richtige Entsorgung bei Entrümpelung und Haushaltsauflösung in NRW

Welcher Gegenstand wohin gehört, welche Fallen das ElektroG stellt und wie Sie Farben, Batterien und alte Kühlschränke rechtssicher loswerden.

Fachgerechte Entsorgung von Sperrmüll, Sondermüll und Elektroschrott bei der Entrümpelung

Verfasst von

Oleg Smirnov · Inhaber BESENMANN

Über 20 Jahre Praxis mit Haushaltsauflösungen, Nachlässen und Umzügen in ganz NRW. Schreibt aus der Werkstatt, nicht vom Schreibtisch.

Bei einer Entrümpelung oder Haushaltsauflösung landet erstaunlich viel in denselben Containern, obwohl es in ganz verschiedene Wege gehört. Ein Sofa ist Sperrmüll, ein Fernseher ist Elektroschrott, eine halbvolle Dose Lackfarbe ist Sondermüll. Wer alles zusammen an die Straße stellt, riskiert eine liegengebliebene Ladung, eine Nachforderung des Entsorgers oder im schlechtesten Fall ein Bußgeld.

Dieser Ratgeber ordnet die fünf wichtigen Abfallarten sauber, erklärt die häufigste Falle rund um fest verbaute Elektronik und zeigt, wie die Anmeldung bei den kommunalen Entsorgern in Bonn, Köln und dem Rhein-Sieg-Kreis funktioniert. So wissen Sie vor der Räumung, was kostenlos an die Straße darf und was eine gesonderte Entsorgung braucht.

Das Wichtigste in 30 Sekunden

  • Sperrmüll umfasst sperrige Einrichtungsgegenstände und Hausrat wie Möbel, Matratzen und Teppiche, die nicht in die Restmülltonne passen.
  • Elektrogeräte gehören niemals in den Sperrmüll, sondern sind Elektroschrott nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) und werden getrennt gesammelt.
  • Ist ein elektrisches Bauteil fest in einem Möbelstück verbaut, gilt der komplette Gegenstand als Elektroschrott, nicht als Sperrmüll.
  • Farben und Lacke mit Lösemitteln, Batterien und Akkus, Leuchtstoffröhren, Energiesparlampen, Chemikalien und Altöl sind Sondermüll und dürfen nicht in den Hausmüll.
  • Kühl- und Gefriergeräte werden wegen der enthaltenen Kältemittel gesondert erfasst und dürfen nicht beschädigt werden.
  • Die Sperrmüllabholung ist in Bonn, Köln und dem Rhein-Sieg-Kreis anmeldepflichtig und für Privathaushalte in der Regel kostenfrei.
Inhalt

Die fünf Abfallarten sauber unterschieden

Vor jeder Räumung lohnt es sich, den Hausrat gedanklich in fünf Kategorien zu sortieren. Jede hat einen eigenen Entsorgungsweg, und wer sie verwechselt, zahlt am Ende drauf. Die folgenden Kurzdefinitionen sind bewusst so gehalten, dass sie für sich allein verständlich sind.

Was ist Sperrmüll?

Sperrmüll sind bewegliche Einrichtungsgegenstände und sperriger Hausrat, die wegen ihrer Größe nicht in die Restmülltonne passen, zum Beispiel Möbel, Matratzen, Teppiche und Bodenbeläge. Sperrmüll enthält keine elektrischen Geräte und keine schadstoffhaltigen Stoffe.

Was ist Sondermüll?

Sondermüll, auch Problemabfall oder Schadstoff genannt, sind Abfälle, die wegen ihrer schädlichen Inhaltsstoffe Mensch und Umwelt gefährden und deshalb getrennt gesammelt und fachgerecht entsorgt werden müssen. Dazu zählen Farben und Lacke mit Lösemitteln, Batterien, Chemikalien, Altöl und Leuchtstoffröhren.

Was ist Elektroschrott?

Elektroschrott sind ausgediente Elektro- und Elektronikgeräte, die nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) getrennt erfasst werden müssen, weil sie Wertstoffe und Schadstoffe enthalten. Erkennbar sind sie meist an der durchgestrichenen Mülltonne auf dem Gerät.

Was ist Restmüll?

Restmüll ist der Abfall, der nach der Trennung von Wertstoffen, Sondermüll und Sperrmüll übrig bleibt und weder verwertet noch gesondert behandelt werden muss. Er kommt in die graue Tonne.

Was ist Wertstoff?

Wertstoffe sind sortenreine Materialien, die sich wiederverwerten lassen, etwa Altmetall, Altholz, Papier, Glas und Verpackungen. Sie gehören an den Wertstoffhof oder in die jeweilige Sammlung und nicht in den Sperrmüll.

Die ElektroG-Falle: fest verbaute Elektronik

Die häufigste Verwechslung bei Haushaltsauflösungen betrifft Möbel und Gegenstände mit eingebauter Elektrik. Seit dem 15. August 2018 fallen auch Möbel, Textilien und andere Gegenstände unter das ElektroG, sobald sie fest verbaute elektrische oder elektronische Bauteile enthalten. Die Regel ist eindeutig: Ist das Bauteil fest verbaut und nicht ohne Zerstörung zu trennen, wird der komplette Gegenstand als Elektroschrott entsorgt. Ein Kleiderschrank mit fest verbauter LED-Beleuchtung, ein elektrisch verstellbares Bett oder ein Sessel mit eingebautem Motor gehören dann nicht in den Sperrmüll, sondern zum Elektroschrott. Lässt sich das elektrische Bauteil dagegen einfach entnehmen, etwa eine steckbare Lampe oder ein loses Netzteil, trennen Sie beides: Das Möbelstück geht als Sperrmüll, das Bauteil als Elektroschrott. Wer diese Trennung ignoriert, riskiert, dass der Entsorger die Ladung stehen lässt.

Kühl- und Gefriergeräte gesondert

Kühlschränke, Gefriertruhen und Klimageräte sind Elektroschrott, werden aber wegen der enthaltenen Kältemittel gesondert erfasst. Diese Kältemittel können umwelt- und gesundheitsschädlich sein, weshalb die Geräte unbeschädigt und stehend transportiert werden müssen. Reißen Sie keine Leitungen ab und geben Sie die Geräte an einer geeigneten Sammelstelle oder über die Elektro-Abholung ab, nicht über den Sperrmüll.

Sondermüll: Diese Stoffe gehören zum Fachbetrieb

Sondermüll fällt bei fast jeder Haushaltsauflösung an, oft unbemerkt in Keller, Garage und Abstellraum. Diese Stoffe dürfen nicht in Hausmüll, Abwasser oder Umwelt gelangen. In NRW nehmen die kommunalen Entsorger sie über Schadstoffmobile und Recyclinghöfe in haushaltsüblichen Mengen meist kostenfrei an.

  • Farben und Lacke, die noch flüssig sind und Lösemittel enthalten (eingetrocknete, wasserbasierte Reste können als Restmüll gehen)
  • Lösemittel, Verdünner, Terpentin und Reinigungschemikalien
  • Batterien und Akkus jeder Art, auch aus Spielzeug und Werkzeug
  • Leuchtstoffröhren und Energiesparlampen, da sie Quecksilber enthalten
  • Alte Medikamente, Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmittel
  • Altöl, Bremsflüssigkeit und andere Betriebsstoffe
  • Säuren, Laugen und sonstige Haushaltschemikalien
  • Material mit Asbestverdacht auf keinen Fall selbst entsorgen, sondern einen Fachbetrieb beauftragen

Asbestverdacht: keine Eigenentsorgung

Ältere Nachtspeicherheizungen, Bodenbeläge, Dachplatten und Fensterbänke aus den Jahrzehnten vor dem Asbestverbot können Asbest enthalten. Asbestfasern sind gesundheitsgefährdend, sobald sie freigesetzt werden. Solches Material darf nicht selbst abgeschlagen, zersägt oder in den Bauschutt gegeben werden. Beauftragen Sie einen zugelassenen Fachbetrieb, der das Material staubdicht verpackt und mit Nachweis entsorgt. Bei den kommunalen Anlagen im Rhein-Sieg-Kreis wird Asbest nur in verschlossenen Big-Bags und gegen Gebühr angenommen.

Übersicht: Was gehört wohin?

Die folgende Tabelle fasst die wichtigsten Abfallarten mit typischen Beispielen und dem richtigen Entsorgungsweg zusammen. Sie eignet sich als Checkliste vor der Räumung.

Abfallarten bei Entrümpelung und Haushaltsauflösung
AbfallartBeispieleWohin damit
SperrmüllMöbel, Matratzen, Teppiche, Bodenbeläge, sperriger HausratAnmeldung bei der kommunalen Sperrmüllabholung oder Abtransport durch den Entrümpelungsbetrieb
ElektroschrottFernseher, Waschmaschine, Herd, Lampen, Kleingeräte, Möbel mit fest verbauter ElektrikWertstoffhof, Elektro-Abholung oder Rücknahme im Handel; Kühlgeräte gesondert
SondermüllFarben mit Lösemittel, Lacke, Batterien, Leuchtstoffröhren, Chemikalien, AltölSchadstoffmobil oder Recyclinghof; Batterien auch im Handel
Restmüllverschmutzte, nicht verwertbare Reste, die keiner anderen Kategorie zuzuordnen sindgraue Restmülltonne
Wertstoff und AltmetallPapier, Glas, Verpackungen, Altmetall, sortenreines Altholzjeweilige Sammlung oder Wertstoffhof
BauschuttFliesen, Ziegel, Beton, MörtelresteBauschuttcontainer oder Anlieferung an einer Entsorgungsanlage, getrennt vom Hausrat

Sperrmüll anmelden in Bonn, Köln und Rhein-Sieg

Sperrmüll wird in NRW nicht einfach an die Straße gestellt, sondern angemeldet. Umfang und Regeln unterscheiden sich je nach Kommune, deshalb lohnt ein Blick auf den zuständigen Entsorger. Die folgenden Angaben beziehen sich auf Privathaushalte; für eine komplette Haushaltsauflösung sind die kommunalen Mengengrenzen oft zu knapp, sodass sich ein Entrümpelungsbetrieb mit eigenem Transport anbietet.

Bonn (bonnorange)

In Bonn ist die bonnorange AöR für Sperrmüll, Restmüll und Wertstoffe zuständig. Die Sperrmüllabholung erfolgt am Straßenrand und ist für Bonner Haushalte in der Regel ohne zusätzliche Gebühr. Die Anmeldung läuft telefonisch oder über das Online-Formular. Einzelstücke sollen ein Gewicht von rund 70 Kilogramm und eine Länge von etwa zwei Metern nicht überschreiten, Bodenbeläge werden gebündelt angenommen.

Köln (AWB)

In Köln organisieren die Abfallwirtschaftsbetriebe Köln (AWB) die Sperrmüllabholung. Die Anmeldung ist online oder telefonisch möglich und kostenlos; dabei geben Sie Art und Menge an. Planen Sie einen Vorlauf von etwa drei Wochen ein, da Termine nicht sofort verfügbar sind. Das anmeldbare Volumen ist begrenzt, sodass große Räumungen häufig über einen Dienstleister laufen.

Rhein-Sieg-Kreis (RSAG)

Im Rhein-Sieg-Kreis ist die RSAG zuständig. Sperrmüll wird über eine Servicehotline angemeldet. Elektrogeräte geben Sie an den RSAG-Entsorgungsanlagen und dem Wertstoffhof in Troisdorf ab; für Elektro-Kleinteile fährt zusätzlich ein Elektro-Kleinteile-Mobil an wechselnde Standorte. Asbest wird nur in verschlossenen Big-Bags und gegen Gebühr angenommen.

Trennung und Entsorgung aus einer Hand

Bei einer Entrümpelung oder Haushaltsauflösung übernimmt BESENMANN die fachgerechte Trennung und Entsorgung nach § 9 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG), inklusive Sondermüll und Elektroschrott. Sie müssen nicht selbst sortieren, keine kommunalen Termine koordinieren und keine Mengengrenzen im Blick behalten. Sie erhalten auf Wunsch einen Entsorgungsnachweis und bekommen die Räume besenrein übergeben. Fragen Sie unverbindlich an, wir sichten vor Ort und ordnen jeden Gegenstand dem richtigen Weg zu.

Häufige Fragen zu diesem Thema

Was gehört auf den Sperrmüll?
Auf den Sperrmüll gehören sperrige Einrichtungsgegenstände und Hausrat, die nicht in die Restmülltonne passen, zum Beispiel Möbel, Matratzen, Teppiche und Bodenbeläge. Elektrogeräte und schadstoffhaltige Stoffe gehören nicht dazu.
Was ist Sondermüll?
Sondermüll, auch Problemabfall genannt, sind Abfälle mit schädlichen Inhaltsstoffen, die Mensch und Umwelt gefährden können. Dazu zählen Farben und Lacke mit Lösemitteln, Batterien und Akkus, Leuchtstoffröhren, Chemikalien und Altöl. Sie müssen getrennt gesammelt und fachgerecht entsorgt werden.
Wohin mit einem alten Kühlschrank?
Ein alter Kühlschrank ist Elektroschrott, wird aber wegen der Kältemittel gesondert erfasst. Geben Sie ihn unbeschädigt und stehend am Wertstoffhof oder über die Elektro-Abholung ab. In den Sperrmüll gehört er nicht, und Leitungen dürfen nicht abgerissen werden.
Wohin mit alten Farben und Lacken?
Noch flüssige Farben und Lacke mit Lösemitteln sind Sondermüll und gehören an das Schadstoffmobil oder den Recyclinghof. Vollständig eingetrocknete, wasserbasierte Farbreste können dagegen in der Regel als Restmüll entsorgt werden, weil die Lösemittel verdunstet sind.
Wohin mit Batterien und Akkus?
Batterien und Akkus sind Sondermüll und dürfen nicht in den Hausmüll. Sie können sie kostenlos an Sammelstellen im Handel zurückgeben oder am Recyclinghof und Schadstoffmobil abgeben. Das gilt auch für Batterien aus Spielzeug und Werkzeug.
Gehören Elektrogeräte in den Sperrmüll?
Nein. Elektro- und Elektronikgeräte sind nach dem ElektroG Elektroschrott und werden getrennt erfasst. Ist ein elektrisches Bauteil fest in einem Möbelstück verbaut, gilt sogar der komplette Gegenstand als Elektroschrott und nicht als Sperrmüll.
Wie melde ich Sperrmüll in Köln oder Bonn an?
In Köln melden Sie Sperrmüll bei den Abfallwirtschaftsbetrieben (AWB) online oder telefonisch an, mit einem Vorlauf von etwa drei Wochen. In Bonn ist die bonnorange AöR zuständig, die Anmeldung ist telefonisch oder online möglich. Beide Abholungen sind für Privathaushalte in der Regel kostenfrei.
Was mache ich bei Asbestverdacht?
Material mit Asbestverdacht dürfen Sie nicht selbst abschlagen, zersägen oder in den Bauschutt geben, weil freigesetzte Fasern gesundheitsgefährdend sind. Beauftragen Sie einen zugelassenen Fachbetrieb, der das Material staubdicht verpackt und mit Nachweis entsorgt.

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